• 21. Juni 2022
  • 19:00
  • Gemeindehaus Dietersdorf; Oberbaimbacher Weg 7, 91126 Schwabach

21.06.2022 – Außerordentliche Mitgliederversammlung IGD

An alle Vereinsmitglieder der Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.

Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung

 

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.

am Dienstag, 21. Juni um 19:00 Uhr

im Gemeindehaus Dietersdorf wird hiermit eingeladen.

 

Beschlussfassung zur Änderung der Satzung

Eine Unterscheidung zwischen aktiven und fördernden Mitgliedern soll entfallen.
§ 3 „Mitglieder“ der Satzung vor der Änderung (alte Fassung)
1. Mitglieder des Vereins sind:
a) aktive Mitglieder
b) fördernde Mitglieder
2. Aktive Mitglieder sind berechtigt, das Amt eines Mitglieds im Vorstand auszuführen, sofern sie voll geschäftsfähig sind. Aktives Mitglied kann nur eine natürliche Person werden. Voraussetzung für den Erwerb einer aktiven Mitgliedschaft ist der Hauptwohnsitz in Schwabach – Dietersdorf. Wird dieses Kriterium nicht mehr erfüllt, werden aktive Mitglieder zu fördernden Mitgliedern.
3. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.

wird ersetzt durch
§ 3 „Erwerb der Mitgliedschaft (ehemals § 4) nach der Änderung (neue Fassung)
1. Mitglied des Vereins können natürliche Personen und juristische Personen werden.
2. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht

Somit entfallen in den § 10 Abs. 3 und 12 Abs. 2 die Begriffe „aktive“.

Auf Grund des Wegfalls der verschiedenen Mitgliedsarten muss § 8 Abs.4 der Satzung geändert werden.

§ 8 Abs. 4 (Vorstand) der Satzung vor der Änderung (alte Fassung)
4. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein oder wenn die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Buchstabe a) nicht mehr erfüllt werden.

§ 8 Abs. 4 (Vorstand) der Satzung nach der Änderung (neue Fassung)
4. Außer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung oder durch Rücktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.

Tagesordnung:
1. Vorstellung der Änderung
2. Abstimmung
3. Beschlussfassung

Wichtiger Hinweis:
Nach der geltenden Fassung der Satzung sind fördernde Mitglieder, d.h. Mitglieder, welche ihren Wohnsitz nicht in Dietersdorf haben, nicht stimmberechtigt.
Auf die Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Haußmann

2. Vorsitzende

Gemeindehaus Dietersdorf; Oberbaimbacher Weg 7, 91126 Schwabach

Gemeindehaus Dietersdorf; Oberbaimbacher Weg 7, 91126 Schwabach

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