Coronavirus – Information der Stadt Schwabach
Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
– Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
– Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
– Gastronomie / Hotellerie / Tourismus: Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).
– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.
– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.
So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!
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Die oberste bayerische Gesundheitsbehörde (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) und ihre Fachbehörde (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) beobachten die Entwicklung, insbesondere auch die Lage in Italien sehr genau. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und anderen Bundesländern. Koordiniert wird die Beobachtung der Lage in Deutschland durch das Robert Koch-Institut (RKI).
Aktuelle Einschätzung und Informationen des Robert Koch-Instituts
Verhalten bei Verdacht auf Infektion
Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
- Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101
FAQ zum Coronavirus
Wichtige Hinweise für Rückkehrer aus Italien oder China
Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Gebieten, in denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei Symptomen nach Aufenthalt in Risiko- oder Verteilungsgebiet
Für Einreisende aus Risikogebieten (Gebiete mit hoher Zahl an Fällen) oder Verbreitungsgebieten (Gebiete mit nachgewiesenen Infektionen), die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall bekommen gilt:
- Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kommen Sie auf keinen Fall unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme.
- Vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Infektionsschutz.
- Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, dürfen Kitas und schulische Einrichtungen nicht mehr besuchen. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen (Quelle u.a.: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) .
Ohne Symptome
Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und sich nicht krank fühlen, vermeiden Sie trotzdem unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Desinfektionsschutz. Beim Auftreten von Symptomen rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.
Nach Kontakt mit Infizierten
Bitte umgehend telefonisch beim Gesundheitsamt melden – unabhängig davon, ob Sie sich krank fühlen oder nicht. Außerhalb der Geschäftszeiten bitte die 116 117 (kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) wählen oder bei der bayerischen Corona-Hotline melden: 09131 6808-5101.
Risiko- und Verbreitungsgebiete
Die Risikogebiete (hohe Anzahl von Infektionen) erfasst das Robert-Koch-Institut.
Verbreitungsgebiete: Alle Fälle weltweit erfasst die Weltgesundheitsorganisation.
Mehrsprachige Infos – vom Bundesministerium für Gesundheit und RKI
Wenn Sie nicht in einem der Risiko- oder Verteilungsgebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie Erkältungs- oder Grippesymptome entwickeln, gehen Sie bitte wie üblich vor. Das heißt: Melden Sie sich bitte frühzeitig krank und schicken Sie Ihr krankes Kind nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule). Die Hustenetikette sollte beachtet werden (Husten oder Niesen in Ellenbeuge oder ins Taschentuch).
Wie kann ich mich und andere schützen?
- Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
- Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
- Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).