Ende September bis Mitte November – Kulturherbst 2022 in Dietersdorf und Wolkersdorf

Ende September bis Mitte November – Kulturherbst 2022 in Dietersdorf und Wolkersdorf

„Kulturherbst 2022“ in Wolkersdorf und Dietersdorf

Kulturherbst 2022 in Wolkersdorf und Dietersdorf Stand 18072022

Kulturherbst 2022 in Wolkersdorf und Dietersdorf Stand 18072022

Von Ende September bis Mitte November stellen verschiedene Künstlerinnen und Künstler in Wolkersdorf und Dietersdorf neue Werke zum Thema Malerei und Filzkunst in verschiedenen Räumlichkeiten aus.

Das sind: Schreibwaren Meyerhofer, Bäckerei Goldjunge, Metzgerei Wehy, Optik Winkler, Christophorus- Apotheke, Frisör Rolf, Blumen-Winkler, Mory Haustechnik, Raiffeisenbank, Metzgerei Drexler Wolkersdorf und Schnapsbrennerei Scheuerpflug in Dietersdorf.

Die Vernissage „Kulturherbst 2022“ findet am Sonntag, 09. Oktober 2022, in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr im Bürgertreff Wolkersdorf, Tuchergasse 1, statt. Für die musikalische Umrahmung sorgt die Band CLUB OF SWING.

Folgende Künstlerinnen und Künstler stellen aus:
Leon Bauhuber, André Debus , Simone Erdtmann, Karin Hohenstein, Birgit Höppel, Brigitte Liewald, Marion Mulzer, Hermann Müller-Welt, Ruth Ponton, Ingrid Thiel.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bürgergemeinschaft Wolkersdrof e.V.

PDF Kulturherbst 2022 in Wolkersdorf und Dietersdorf Stand 18072022

11.01.2021 – Defibrillator am Feuerwehrhaus

11.01.2021 – Defibrillator am Feuerwehrhaus

Ein lang ersehnter Gedanke konnte endlich verwirklicht werden.

11.01.2021 Defibrillator Dietersdorf (RS)

In Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Dietersdorf und des Dietersdorfer Gewerbes wurde am Feuerwehrhaus in der Ortsmitte ein Defibrillator installiert. Die Freiwillige Feuerwehr wird, wenn es wieder möglich ist Anwendungskurse für die Bevölkerung durchführen.

Die Anschaffungskosten übernahm das Dietersdorfer Gewerbe

Ein Anwendungsvideo finden Sie auf YouTube unter: https://youtu.be/OkG99yQ-Nvk oder nach “Zoll AED 2” suchen.

„Dietersdorf eine starke Gemeinschaft“

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

Wir wünschen ein gutes neues Jahr. Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021. (RPS)

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021.

Danke an alle ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer und Sponsoren für ihr Engagement im vergangenen Jahr.

Nur gemeinsam kommen wir durch diese schwere Zeit.

Bleibt gesund!

 

08.05.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist ab 8. Mai erlaubt, neben Angehörigen eines weiteren Haushalts auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (die nicht im eigenen Haushalt leben), auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Unterricht an Schulen

Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.
Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:

  • Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
  • Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
    Grundschule: 1. Klasse;
    Mittelschule: 5. Klasse;
    Realschule: 5. und 6. Klasse;
    Gymnasium: 5. und 6. Klasse;

Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

Kindertagesbetreuung

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

  • Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
  • Öffnung von Waldkindergärten
  • Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
  • Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
  • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
  • Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw.

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

  • Einschränkung von Öffnungszeiten,
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
  • Begrenzung von Gästezahlen,
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)

umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
– keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
– Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
– Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.

Sport

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Gottesdienste

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.
Versammlungen

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

 

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

29.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Ladengeschäfte dürfen ab 29. April, unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

  • Buch- und Fahrradläden müssen in Zukunft ebenso die 800 qm-Grenze beachten. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Diese mittlerweile zulässige Möglichkeit wird nunmehr ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen.
  • Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gottesdienste sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.

Versammlungen sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Betriebsverbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

27.04.2020 – Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung ab Montag 27. April

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/stadtverwaltung/oberbuergermeister/97-buergermeister-und-presseamt/98-neues-aus-dem-buergermeister-und-presseamt/8391-mundschutzpflicht-ab-montag-27-april.html

Ab Montag, 27. April, gilt aufgrund der Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen: Das bedeutet, dass in Bussen und Bahnen, an den Haltestellen sowie in Geschäften ein Mundschutz zu tragen ist. Gleiches gilt auch für Taxis und Mietwagen. Taxifahrerinnen und -fahrer können Kundschaft, die keinen Mundschutz tragen will, die Beförderung verweigern. Auch in den Warteschlangen vor den Ständen des Wochenmarkts muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Die Pflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr. Als zulässige Mund-Nase-Bedeckungen gelten:
– selbst genähte einfache Behelfsmasken,
– einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
– oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldstrafen belegt werden können.

Auch bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ist ab 27. April ein solcher Mundschutz zu tragen.

Wirtschaftsförderung und Werbe- und Stadtgemeinschaft haben auf der Seite www.schwabach-bringts.de eine Rubrik „Masken kaufen“ eingerichtet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, wo in Schwabach Mundschutz verkauft wird. Einzelhändler, Nähgruppen sowie Bürgerinnen und Bürger, die selbst Mundschutz anbieten, können sich dort eintragen lassen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zu den Alltagsmasken – YouTube Video

16.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
– Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
– Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
– Gastronomie / Hotellerie / Tourismus: Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Die oberste bayerische Gesundheitsbehörde (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) und ihre Fachbehörde (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) beobachten die Entwicklung, insbesondere auch die Lage in Italien sehr genau. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und anderen Bundesländern. Koordiniert wird die Beobachtung der Lage in Deutschland durch das Robert Koch-Institut (RKI).

Aktuelle Einschätzung und Informationen des Robert Koch-Instituts

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

FAQ zum Coronavirus

Wichtige Hinweise für Rückkehrer aus Italien oder China

Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Gebieten, in denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Robert Koch-Instituts (RKI).

Bei Symptomen nach Aufenthalt in Risiko- oder Verteilungsgebiet

Für Einreisende aus Risikogebieten (Gebiete mit hoher Zahl an Fällen) oder Verbreitungsgebieten (Gebiete mit nachgewiesenen Infektionen), die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall bekommen gilt:

  • Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kommen Sie auf keinen Fall unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme.
  • Vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Infektionsschutz.
  • Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, dürfen Kitas und schulische Einrichtungen nicht mehr besuchen. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen (Quelle u.a.: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) .
Ohne Symptome

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und sich nicht krank fühlen, vermeiden Sie trotzdem unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Desinfektionsschutz. Beim Auftreten von Symptomen rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.

Nach Kontakt mit Infizierten

Bitte umgehend telefonisch beim Gesundheitsamt melden – unabhängig davon, ob Sie sich krank fühlen oder nicht. Außerhalb der Geschäftszeiten bitte die 116 117 (kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) wählen oder bei der bayerischen Corona-Hotline melden: 09131 6808-5101.

Risiko- und Verbreitungsgebiete

Die Risikogebiete (hohe Anzahl von Infektionen) erfasst das Robert-Koch-Institut.

Verbreitungsgebiete: Alle Fälle weltweit erfasst die Weltgesundheitsorganisation.

Mehrsprachige Infos – vom Bundesministerium für Gesundheit und RKI

Wenn Sie nicht in einem der Risiko- oder Verteilungsgebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie Erkältungs- oder Grippesymptome entwickeln, gehen Sie bitte wie üblich vor. Das heißt: Melden Sie sich bitte frühzeitig krank und schicken Sie Ihr krankes Kind nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule). Die Hustenetikette sollte beachtet werden (Husten oder Niesen in Ellenbeuge oder ins Taschentuch).

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

27.03.2020 – Hilferuf Schutzausrüstung für AWO

27.03.2020 – Hilferuf Schutzausrüstung für AWO

An alle !!!

Wir brauchen ganz dringend eure Hilfe !!!

In unseren Pflegeheimen der Arbeiterwohlfahrt gehen die Vorräte an Atemschutzmasken und Schutzausrüstung zur Neige.

Wir benötigen zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dringend Atemschutzmasken vom Typ FFP 2, FFP3, Schutzbrillen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) Schutzoveralls (nicht atmungsaktive Schutzkleidung) Kategorie 3.

Bereits vor Wochen ist Nachschub geordert worden, der noch nicht geliefert wurde. Das Kontingent, das den einzelnen Einrichtungen vom Katastrophenschutz und der Regierung zur Verfügung gestellt wurde, reicht für zwei Tage.

Wir appellieren an alle Tischler, Schreiner, Schützenvereine, Steinmetze, Tätowierer in ihren Lagern nachzusehen und solche Masken und Schutzausrüstung, die sie entbehren können, uns zur Verfügung zu stellen. Schon drei Masken helfen, insgesamt drei Mitarbeiter*innen für den ganzen Tag (Früh-, Spät- und Nachtschicht) auszurüsten.

Gerne komme ich persönlich vorbei und hole alles, was ihr entbehren könnt. Meine Telefonnummer 0160-2868914

Ich danke jedem Einzelne, der uns in dieser unglaublich surrealen Situation helfen kann.

Bleibt alle gesund
Christine Heller
Vorstand Kinder, Jugend und Familie

20.03.2020 – Coronavirus

20.03.2020 – Coronavirus

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Freunde,

ich wünsche euch für die nächsten Wochen alles Gute, kommt gut durch diese schwere Zeit.

Bitte haltet euch an die vorgegebenen Regeln!
Seid vernünftig und bleibt zu Haus!
Denkt daran, dass falsches Verhalten negative Auswirkungen auf die Gesundheit eurer Mitmenschen haben kann!

Bleibt gesund!

Es grüßt euch
Reinhold Schleier

01.01.2020 – Ein frohes neues Jahr 2020

01.01.2020 – Ein frohes neues Jahr 2020

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2020.

Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern und Sponsoren für ihr unermüdliches Engagement im vergangenen Jahr. Ihr macht Dietersdorf zu einem schönen, liebens- und lebenswerten Ort. Danke!

Wir freuen uns, wenn sich auch 2020 wieder zahlreiche Helfer bei den

anstehenden Veranstaltungen und Projekten engagieren.

 

 

27.01.2019 – Neujahrsempfang des Dietersdorfer Gewerbes

27.01.2019 – Neujahrsempfang des Dietersdorfer Gewerbes

DIETERSDORF – Vorsitzender des Dietersdorfer Gewerbes Marcus Oppek konnte eine Vielzahl von Gästen aus Wirtschaft und regionaler Politik beim Neujahrsempfang begrüßen und stolz auf eine zwölfjährige Tradition im Ortsteil Dietersdorf blicken, in der die „starke Gemeinschaft“ schon viele Erfolge vorweisen kann.

Viele Informationen und tolle Ideen gab es beim Neujahrsempfang des Dietersdorfer Gewerbes. Foto: Gewerbe Dietersdorf

Viele Informationen und tolle Ideen gab es beim Neujahrsempfang des Dietersdorfer Gewerbes. Foto: Gewerbe Dietersdorf

Kernpunkt des Neujahrsempfang war der Vortrag von der Vorsitzenden der Unternehmerfrauen im Handwerkt e.V. (UFH) Beate Schleier vom Arbeitskreis Mittelfranken-Süd zum Thema „Mehr Wissen macht stark!“. Viele Unternehmerfrauen im Handwerk sind in einem Netzwerk von selbständigen Unternehmerinnen, Ehefrauen, Partnerinnen und Töchtern organisiert, die in den Unternehmen häufig für den kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich in Verantwortung stehen.

„Der betriebliche Erfolg ist für uns wichtig“, so Schleier, „denn schließlich leben wir davon und schaffen auch Arbeitsplätze“. Dabei ist es gar nicht so einfach, den goldenen Mittelweg zwischen Führungskraft und „Mädchen für alles“ zu finden. Schleier weiter: „Alle zusammen haben wir aber eins gemeinsam – unsere Betriebe sind kleine oder mittlere Handwerksbetriebe, in denen jedoch oftmals die Anforderungen wie bei den großen Betrieben vorherrschen“.

Um wichtige Themen wie soziale Absicherung, betriebliche Vollmachten, Haftung oder auch Testament gut und richtig zu interpretieren, habe sich die Unternehmerfrauen in Arbeitskreisen organisiert, von denen es derzeit 170 bundesweit gibt. Beate Schleier ist seit 17 Jahren und somit seit Gründung erste Vorsitzende im UFH Arbeitskreis Mittelfranken-Süd.

In dieser Zeit organisierten die Frauen über 160 Veranstaltungen zur Weiterbildung wie Notfallakte, Vertragsrecht oder Personalführung. Es gab aber auch persönliche Fortbildungen zum Selbstschutz, Feuerlöschen, Erste Hilfe oder Fahrsicherheitstrainings mit Firmenfahrzeugen. Auch politisch waren die Unternehmerfrauen im Bayerischen Landtag, im Europaparlament in Straßburg und bei Bundeskanzlerin Angela Merkel rege unterwegs.

Zur Abrundung und zum Verständnis erläuterte Beate Schleier Fakten und Zusammenhänge zum Gesamtsystem und Netzwerk im Handwerk, wie Zentralverband, Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft sowie zum Leistungsfaktor Handwerk.

Zum Abschluss des Neujahrsempfang gab Organisator Reinhold Schleier einen Ausblick für die bevorstehenden Aktivitäten der Gewerbegemeinschaft. Als Hauptprojekt steht die Erneuerung des Dietersdorfer Kinderspielplatzes an, das bereits bei der Bürgerversammlung von der Elterngemeinschaft vorgestellt wurde. Neben der Eigenleistung geht es auch um die Finanzierung des Projekts. Dazu werden laufend Spenden gesammelt und die Einnahmen von gezielten Aktionen wie die Filmnacht mit Familiennachmittag am 27.07.19 verwendet. Einen weiteren Hinweis gab Schleier noch auf die geplante Installation eines Defibrillators im öffentlichen Raum in der Dietersdorfer Ortsmitte.

Nach dem offiziellen Teil waren regionale Schmankerl des Büfetts Mittelpunkt des Neujahrsempfangs und regten die Besucher zu Gesprächen, Informationen und weiteren Ideen an. Musikalisch wurde der Neujahrsempfang des Dietersdorfer Gewerbes vom Posaunenchor unter der neuen Vorsitzenden Carolin Suchanek und dem neuen Chorleiter Norbert Grob begleitet. kwa

 

Zur Bildergalerie:

 

Zum Presseartikel aus dem Schwabacher Tagblatt.

01.01.2019 – Ein frohes neues Jahr 2019

01.01.2019 – Ein frohes neues Jahr 2019

31.12.2018 - Silvester in Dietersdorf

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2019.

Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern und Sponsoren für ihr unermüdliches Engagement im vergangenen Jahr, ohne diese wäre Dietersdorf nicht so schön, liebenswert und lebenswert wie es heute ist. Danke!

Wir freuen uns, wenn sich auch 2019 wieder zahlreiche Helfer bei den anstehenden Veranstaltungen und Projekten engagieren.

02.10.2018 – Mitten in Dietersdorf: Kunst und Tränen auf dem Stromkasten

02.10.2018 – Mitten in Dietersdorf: Kunst und Tränen auf dem Stromkasten

Mitten in Dietersdorf: Kunst und Tränen auf dem Stromkasten

Mitten in Dietersdorf: Kunst und Tränen auf dem Stromkasten

Die Erde weint im Schwabacher Stadtteil Dietersdorf. Nicht, weil es dort nicht schön ist, ganz im Gegenteil. Die Ortsmitte attraktiver zu machen, das haben sich die Schleiers schon lange auf die Fahne geschrieben.

Jetzt hatten Reinhold, Beate und Junior Stephan Schleier wieder eine neue Idee. Aus dem tristen grauen Stromkasten der Stadtwerke Schwabach auf dem Rosa-Mihalka-Platz ist ein Kunstwerk geworden. Und auf diesem hat die Erde Grund für Tränen. Dieter Pfaff aus Katzwang, Spezialist für Spanndecken und Innenraumgestaltung sowie Künstler in der Freizeit, wurde ins Boot geholt.

Die Schreinerei ummantelte den Stromkasten, Dieter Pfaff griff zur Airbrush-Pistole. In rund 70 Stunden ist ein Bild entstanden, das sich selbst erklärt. Die Erde weint, weil immer mehr Plastikmüll die Meere verschmutzt und zu Fischsterben führt.

“Wir begrüßen Initiativen dieser Art grundsätzlich sehr”, so Thomas Ertl von den Stadtwerken. “Das Thema Umweltschutz ist für uns sehr wichtig, deshalb haben wir der Verschönerung des Stromkastens gerne zugestimmt.” Reinhold Schleier hofft nun auf einen Nachahmeffekt. Damit die Erde in Zukunft weniger oft weinen muss.

Auf dem Bild von links Thomas Ertl, Beate und Reinhold Schleier, Dieter Pfaff, Johann und Stephan Schleier sowie Florian Falkner, Mitarbeiter in der Schreinerei.

F. Peter

Mitten in Dietersdorf: Kunst und Tränen auf dem Stromkasten - Schwabacher Tagblatt 02.10.2018

Mit freundlicher Genehmigung aus dem Schwabacher Tagblatt.

30.06.2018 – Neue Homepage Dietersdorf geht online

30.06.2018 – Neue Homepage Dietersdorf geht online

Nach vielen Monaten Arbeit präsentieren wir heute stolz die neue Dietersdorfer Homepage.

Unter der Verantwortung der Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V. bietet der neue Internet Auftritt alles wissenswerte rund um Dietersdorf.

Neben Zahlen, Fakten und Informationen zu Dietersdorf werfen wir auch einen Blick auf die über 700-jährige Geschichte von Dietersdorf.

Ein wichtiger Faktor dieser Seite sind aber gerade die Vereine, Organisationen und Kirchen die maßgeblich das Leben im Dorf mitgestalten:

  • Die Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.
  • Die Freiwilligen Feuerwehr Dietersdorf e.V.
  • Der Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf und Umgebung e.V.
  • Die Dietersdorfer Kärwaboum und Madli
  • Das Gewerbe Dietersdorf
  • Die Kirchengemeinde Schwabach-Dietersdorf
  • Die Pfarrgemeinde „Heilige Familie“ (Reichelsdorf – Wolkersdorf – Dietersdorf)

Jeder hat seinen eigenen Bereich auf der Seite bekommen und hat dort die Möglichkeit sich zu präsentieren. Neuigkeiten, Berichte, Termine und Pressemeldungen sind hier ebenso zu finden wie Ansprechpartner, Geschichten, Informationen und Projekte.

Die Seite wird und soll sich auch in Zukunft weiterentwickeln und schöner, besser und informativer werden.

Für Meinungen, Verbesserungsvorschläge und Beiträge (Text und Bild) sind wir offen und dankbar.

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim ersten stöbern und entdecken.

Ihre Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.

 

Hier die Entwicklung der Homepage im Laufe der Zeit (2003 – 2014 – 2018)

 

02.09.2017 – Fest der Stadtteile Schwabachs

02.09.2017 – Fest der Stadtteile Schwabachs

Wir bedanken uns recht herzlich für die tolle Präsentation unseres Dorfes auf dem Schwabacher Marktplatz.

Mitwirkende bei uns waren:

  • Vereine und Kirche
  • Landwirte Baimbach
  • Kärwaboum und Madli
  • Pfadfinder
  • Spielmobil
  • Kutschenfahrten mit Hans Heid
  • Die Imker
  • Posaunenchor
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