11.03.2023 – Neue Vorstandschaft beim Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf u. Umgebung e. V.

11.03.2023 – Neue Vorstandschaft beim Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf u. Umgebung e. V.

Der Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf u. Umgebung e. V. lud zur Jahreshauptversammlung mit Fachvortrag und Neuwahlen ins Ev. Gemeindehaus nach Dietersdorf ein.

Die Gartenbäuerin Helga Horrer aus Pleinfeld referierte über „Heckentraum auf engstem Raum. Gestaltungselement, Schönheit u. Naturschutz“. Sie machte in ihrem Vortrag deutlich, dass es nicht immer ein Jägerzaun oder eine Steinmauer sein muss um sich vom Nachbarn oder der Straße abzugrenzen. Aus ihrem eigenem Garten hat sie verschiedene Zweige von Heckenpflanzen mitgebracht und deren Wuchs- u. Blüheigenschaften kurzweilig erläutert.

Nach der Entlastung der Verwaltung standen die Neuwahlen auf dem Programm.

Die Neuwahlen wurden von Reiner Braun, Vorstand im Kreisverband Roth-Schwabach geleitet Die seit 1999 amtierende 1. Vorsitzende Petra Haußmann, sowie die seit 2003 amtierende Kassenführerin Eva Lindenmeyer und die seit 2000 amtierende Schriftführerin Christa Götz stellen sich nach ihrem langjährigem Einsatz nicht mehr zur Wahl. Den scheidenden Vorstandsmitgliedern wird als kleines Dankeschön ein Blumenstrauß überreicht.

Der Verein soll nun von einer Doppelspitze geleitet werden. Hierfür ist eine Änderung der Satzung nötig, Diese müsste in naher Zukunft sowieso geändert werden, da sie nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist. Für die Doppelspitze haben sich Saskia Bergmann und Adolf Hauth zur Verfügung gestellt und wurden einstimmig gewählt. Als Kassenführer konnte Susan Matz gewonnen werden, auch diese wurde einstimmig gewählt. Das Amt des Schriftführers übernahm spontan Melanie Groschup. Auch diese wurde einstimmig gewählt

Der 2. Vorsitzende Ferdinand Zila (seit 2007) wird im Amt bestätigt. Als Beisitzer wurden Irmgard Lämmermann und Carsten Peters wieder gewählt. Die Kassenprüfer Werner Leinweber und Rudolf Winter wurden im Amt bestätigt.

Die neue Vorstandschaft hat gleich den nächsten Termin festgelegt. Es soll wieder der Brunnen am Rosa-Mihalka-Platz österlich geschmückt werden. Termin hierfür: Samstag, 25. März 2023 ab 9.30 Uhr.

Geschrieben von Christa Götz (ehem. Schriftführerin)

Neue Vorstandschaft: Susan Matz, Ferdinand Zila, Melanie Grohschub, Irmgard Lämmermann, Saskia Bergmann, Adolf Hauth, Reiner Braun, Carsten Peters (CG)

Neue Vorstandschaft: Susan Matz, Ferdinand Zila, Melanie Groschup, Irmgard Lämmermann, Saskia Bergmann, Adolf Hauth, Reiner Braun, Carsten Peters (CG)

 

Verabschiedung: v. l. Christa Götz, Eva Lindenmeyer, Adolf Hauth, Reiner Braun, Petra Haußmann (CG)

Verabschiedung: v. l. Christa Götz, Eva Lindenmeyer, Adolf Hauth, Reiner Braun, Petra Haußmann (CG)

01.10.2022 – Aktuell kein Mosten in Dietersdorf – Unterstützung gesucht

01.10.2022 – Aktuell kein Mosten in Dietersdorf – Unterstützung gesucht

Aktuell ist leider kein Mosten in Dietersdorf möglich.

 

Unterstützung für die Most-Saison 2023/2024 gesucht

Haben Sie Zeit, Lust und Interesse die Mosterei beim Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf und Umgebung e.V. während der Mostsaison (ca. Ende August bis Ende Oktober) zu unterstützen. Zeitaufwand etwa wöchentlich 1 – 2 Tage, bei freier Zeiteinteilung.

Der Verein würde sich freuen, wenn Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt und nähere Infos:

Petra Haußmann, 1. Vorsitzende

Tel.: 0911/6327101

 

Impressionen zur Mostsaison im Mosthaus Dietersdorf finden Sie hier.

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

© OpenStreetMap-Mitwirkende

01.09.2022 – Wir starten in die Mostsaison 2022

01.09.2022 – Wir starten in die Mostsaison 2022

Ab September 2022 wird die Mostpresse und die Safterhitzungsanlage in Betrieb genommen.

Mosttage: Freitag Nachmittag und Samstag ganztägig

Anfragen und Terminvereinbarungen:
beim Mostwart Jörg Feuerlein: Mo. – Do.  17:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter Tel. 0171 / 58 395 26

  • Der Verein bietet die Abfüllung des erhitzten Saftes in 5 Liter „Bag in Box“ an, diese können beim Verein erworben werden.
  • Bei Verwendung von eigenen Flaschen müssen diese zuvor gereinigt sein.
  • Das Obst muss gewaschen angeliefert werden.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit des erhitzten Saftes.
  • Mithilfe beim Mostvorgang wird vorausgesetzt, deshalb müssen 2 Personen anwesend sein.
  • Bitte FFP2-Maske nicht vergessen

Weitere Infos

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

© OpenStreetMap-Mitwirkende

21.08.2021 – Wir starten in die Mostsaison 2021 ab dem 3. September 2021

21.08.2021 – Wir starten in die Mostsaison 2021 ab dem 3. September 2021

Ab Freitag, 3. September 2021 wird die Mostpresse und die Safterhitzungsanlage in Betrieb genommen.

Mosttage: Freitag Nachmittag und Samstag ganztägig

Anfragen und Terminvereinbarungen:
beim Mostwart Jörg Feuerlein: Mo. – Do.  17:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter Tel. 0171 / 58 395 26

  • Der Verein bietet die Abfüllung des erhitzten Saftes in 5 Liter „Bag in Box“ an, diese können beim Verein erworben werden.
  • Bei Verwendung von eigenen Flaschen müssen diese zuvor gereinigt sein.
  • Das Obst muss gewaschen angeliefert werden.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit des erhitzten Saftes.
  • Mithilfe beim Mostvorgang wird vorausgesetzt, deshalb müssen 2 Personen anwesend sein.
  • Bitte FFP2-Maske nicht vergessen

Weitere Infos

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

© OpenStreetMap-Mitwirkende

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

Wir wünschen ein gutes neues Jahr. Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021. (RPS)

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021.

Danke an alle ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer und Sponsoren für ihr Engagement im vergangenen Jahr.

Nur gemeinsam kommen wir durch diese schwere Zeit.

Bleibt gesund!

 

08.05.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist ab 8. Mai erlaubt, neben Angehörigen eines weiteren Haushalts auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (die nicht im eigenen Haushalt leben), auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Unterricht an Schulen

Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.
Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:

  • Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
  • Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
    Grundschule: 1. Klasse;
    Mittelschule: 5. Klasse;
    Realschule: 5. und 6. Klasse;
    Gymnasium: 5. und 6. Klasse;

Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

Kindertagesbetreuung

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

  • Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
  • Öffnung von Waldkindergärten
  • Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
  • Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
  • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
  • Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw.

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

  • Einschränkung von Öffnungszeiten,
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
  • Begrenzung von Gästezahlen,
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)

umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
– keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
– Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
– Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.

Sport

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Gottesdienste

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.
Versammlungen

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

 

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

29.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Ladengeschäfte dürfen ab 29. April, unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

  • Buch- und Fahrradläden müssen in Zukunft ebenso die 800 qm-Grenze beachten. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Diese mittlerweile zulässige Möglichkeit wird nunmehr ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen.
  • Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gottesdienste sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.

Versammlungen sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Betriebsverbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

27.04.2020 – Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung ab Montag 27. April

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/stadtverwaltung/oberbuergermeister/97-buergermeister-und-presseamt/98-neues-aus-dem-buergermeister-und-presseamt/8391-mundschutzpflicht-ab-montag-27-april.html

Ab Montag, 27. April, gilt aufgrund der Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen: Das bedeutet, dass in Bussen und Bahnen, an den Haltestellen sowie in Geschäften ein Mundschutz zu tragen ist. Gleiches gilt auch für Taxis und Mietwagen. Taxifahrerinnen und -fahrer können Kundschaft, die keinen Mundschutz tragen will, die Beförderung verweigern. Auch in den Warteschlangen vor den Ständen des Wochenmarkts muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Die Pflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr. Als zulässige Mund-Nase-Bedeckungen gelten:
– selbst genähte einfache Behelfsmasken,
– einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
– oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldstrafen belegt werden können.

Auch bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ist ab 27. April ein solcher Mundschutz zu tragen.

Wirtschaftsförderung und Werbe- und Stadtgemeinschaft haben auf der Seite www.schwabach-bringts.de eine Rubrik „Masken kaufen“ eingerichtet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, wo in Schwabach Mundschutz verkauft wird. Einzelhändler, Nähgruppen sowie Bürgerinnen und Bürger, die selbst Mundschutz anbieten, können sich dort eintragen lassen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zu den Alltagsmasken – YouTube Video

16.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
– Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
– Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
– Gastronomie / Hotellerie / Tourismus: Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Die oberste bayerische Gesundheitsbehörde (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) und ihre Fachbehörde (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) beobachten die Entwicklung, insbesondere auch die Lage in Italien sehr genau. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und anderen Bundesländern. Koordiniert wird die Beobachtung der Lage in Deutschland durch das Robert Koch-Institut (RKI).

Aktuelle Einschätzung und Informationen des Robert Koch-Instituts

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

FAQ zum Coronavirus

Wichtige Hinweise für Rückkehrer aus Italien oder China

Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Gebieten, in denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Robert Koch-Instituts (RKI).

Bei Symptomen nach Aufenthalt in Risiko- oder Verteilungsgebiet

Für Einreisende aus Risikogebieten (Gebiete mit hoher Zahl an Fällen) oder Verbreitungsgebieten (Gebiete mit nachgewiesenen Infektionen), die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall bekommen gilt:

  • Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kommen Sie auf keinen Fall unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme.
  • Vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Infektionsschutz.
  • Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, dürfen Kitas und schulische Einrichtungen nicht mehr besuchen. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen (Quelle u.a.: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) .
Ohne Symptome

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und sich nicht krank fühlen, vermeiden Sie trotzdem unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Desinfektionsschutz. Beim Auftreten von Symptomen rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.

Nach Kontakt mit Infizierten

Bitte umgehend telefonisch beim Gesundheitsamt melden – unabhängig davon, ob Sie sich krank fühlen oder nicht. Außerhalb der Geschäftszeiten bitte die 116 117 (kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) wählen oder bei der bayerischen Corona-Hotline melden: 09131 6808-5101.

Risiko- und Verbreitungsgebiete

Die Risikogebiete (hohe Anzahl von Infektionen) erfasst das Robert-Koch-Institut.

Verbreitungsgebiete: Alle Fälle weltweit erfasst die Weltgesundheitsorganisation.

Mehrsprachige Infos – vom Bundesministerium für Gesundheit und RKI

Wenn Sie nicht in einem der Risiko- oder Verteilungsgebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie Erkältungs- oder Grippesymptome entwickeln, gehen Sie bitte wie üblich vor. Das heißt: Melden Sie sich bitte frühzeitig krank und schicken Sie Ihr krankes Kind nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule). Die Hustenetikette sollte beachtet werden (Husten oder Niesen in Ellenbeuge oder ins Taschentuch).

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

20.03.2020 – Coronavirus

20.03.2020 – Coronavirus

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Freunde,

ich wünsche euch für die nächsten Wochen alles Gute, kommt gut durch diese schwere Zeit.

Bitte haltet euch an die vorgegebenen Regeln!
Seid vernünftig und bleibt zu Haus!
Denkt daran, dass falsches Verhalten negative Auswirkungen auf die Gesundheit eurer Mitmenschen haben kann!

Bleibt gesund!

Es grüßt euch
Reinhold Schleier

01.03.2020 – Mostwart gesucht

01.03.2020 – Mostwart gesucht

Mosthaus Dietersdorf 2005 Logo

Haben Sie Zeit, Lust und Interesse die Mosterei beim Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf und Umgebung e.V. als Mostwart während der Mostsaison (ca. Ende August bis Ende Oktober) zu unterstützen. Zeitaufwand etwa wöchentlich 1 – 2 Tage, bei freier Zeiteinteilung.

Der Verein würde sich freuen, wenn Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt und nähere Infos:

Petra Haußmann, 1. Vorsitzende

Tel.: 0911/6327101

 

Impressionen zur Mostsaison im Mosthaus Dietersdorf finden Sie hier.

01.01.2020 – Ein frohes neues Jahr 2020

01.01.2020 – Ein frohes neues Jahr 2020

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2020.

Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern und Sponsoren für ihr unermüdliches Engagement im vergangenen Jahr. Ihr macht Dietersdorf zu einem schönen, liebens- und lebenswerten Ort. Danke!

Wir freuen uns, wenn sich auch 2020 wieder zahlreiche Helfer bei den

anstehenden Veranstaltungen und Projekten engagieren.

 

 

29.08.2019 – Wir starten in die Mostsaison 2019

29.08.2019 – Wir starten in die Mostsaison 2019

Die Obsternte 2019 fällt leider sehr gering aus, deshalb wird die Mosterei nur nach Bedarf in Betrieb genommen.

Anfragen und Terminvereinbarungen:
bei Familie Schrödel ab 18 Uhr unter Tel. 0911 / 632 726 7

  • Der Verein bietet die Abfüllung des erhitzten Saftes in 5 Liter „Bag in Box“ an, diese können beim Verein erworben werden.
  • Bei Verwendung von eigenen Flaschen müssen diese zuvor gereinigt sein.
  • Das Obst muss gewaschen angeliefert werden.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit des erhitzten Saftes.
  • Die Mithilfe bei der Abfüllung des Saftes wird vorausgesetzt.

Weitere Infos

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

Mosthaus; Rosa-Mihalka-Platz, 91126 Schwabach-Dietersdorf

© OpenStreetMap-Mitwirkende

09.03.2019 – Jahreshauptversammlung OGV mit Neuwahlen 2019

09.03.2019 – Jahreshauptversammlung OGV mit Neuwahlen 2019

Der Obst- und Gartenbauverein Dietersdorf u. Umgebung e. V. lud zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ins FFW-Haus nach Dietersdorf ein.

Vorsitzende Petra Haußmann gab einen kurzen Rückblick auf die Aktivitäten des abgelaufenen Jahres. So wurden wieder in einem gewaltigen Kraftakt die beiden Brunnen in der Ortsmitte österlich geschmückt. Das Weinfest mit Flammkuchen aus „Omas Ofen“ am Festplatz in Dietersdorf war wieder ein guter Erfolg.

Anstatt einer aufwendigen Blumenschmuckprämierung werden an der Adventsfeier alljährlich verschiedene Topfpflanzen an die anwesenden Mitglieder verlost.

Von Vereinsmüdigkeit ist in Dietersdorf nichts zu spüren, denn die Mitgliederzahl ist weiterhin steigend. Im Laufe des Jahres konnten 14 Neuaufnahmen begrüßt werden, so dass die Mitgliederzahl auf 295 angestiegen ist.

Von den Finanzen des Vereins berichtete die Kassenführerin Eva Lindenmeyer. Sie konnte auf eine positive Entwicklung des Kassenstandes verweisen und ihr wurde einwandfreie Kassenführung bestätigt.

Die anstehenden Neuwahlen wurden von Reiner Braun, 1. Vorsitzender im Kreisverband Roth-Schwabach geleitet. Die bisherigen Verwaltungsmitglieder stellen sich wieder zur Wahl und werden einstimmig wiedergewählt

Der neuen Vorstandschaft gehören folgende Mitglieder an: 1. Vorsitzende Petra Haußmann, 2. Vorsitzende Ferdinand Zila, Kassenführer Eva Lindenmeyer, Schriftführer Christa Götz, Beisitzer Alois Jäger, Irmgard Lämmermann, Adolf Hauth, Carsten Peters, Kassenprüfer Werner Leinweber und Rudolf Winter, Mostwart Herbert Schrödel, Vereinsdienerin Ingrid Schrödel.

Vereinsdienerin Ingrid Schrödel übt dieses Amt seit 1989 aus. Für ihren 30 Jahre langen Dienst wurden für sie ein Blumenpräsent und ein Gutschein vorbereitet, leider konnte sie nicht anwesend sein. Seit 1999 ist die 1. Vorsitzenden Petra Haußmann im Amt. Ihr wurde ebenfalls mit einem Blumenstrauß und einem Gutschein für ihre 20 jährige Tätigkeit gedankt.

Für den Mostwart war Kondition angesagt. Denn bedingt durch die üppige Obsternte war die Nachfrage nach frisch gepressten und erhitzten Apfelsaft rekordverdächtig. So war die Mosterei bis weit in den November hinein in Betrieb Der Mostwart Herbert Schrödel ist mittlerweile über 33 Jahre im Amt und denkt ans Aufhören. Der Verein hofft bis zur nächsten Saison einen Nachfolger zum Anlernen zu finden. Haben wir ihr Interesse geweckt: die Mostsaison geht über 10 – 12 Wochen und die Arbeit des Mostwarts wird auch vom Verein entschädigt. Kontaktdaten zum Obst- u. Gartenbauverein unter: www.dietersdorf.de.

Christa Götz

09.03.2019 Jahreshauptversammlung OGV 2019

Bild v. l. n. r: Herbert Schrödel Mostwart, Irmgard Lämmermann Beisitzer, Eva Lindenmeyer Kassenführerin, Ferdinand Zila 2. Vorsitzender, Petra Haußmann 1. Vorsitzende, Christa Götz Schriftführerin, Carsten Peters Beisitzer, Adolf Hauth Beisitzer (nicht auf dem Bild: Ingrid Schrödel Vereinsdienerin, Alois Jäger Beisitzer)

01.01.2019 – Ein frohes neues Jahr 2019

01.01.2019 – Ein frohes neues Jahr 2019

31.12.2018 - Silvester in Dietersdorf

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2019.

Ein besonderer Dank gilt allen ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern und Sponsoren für ihr unermüdliches Engagement im vergangenen Jahr, ohne diese wäre Dietersdorf nicht so schön, liebenswert und lebenswert wie es heute ist. Danke!

Wir freuen uns, wenn sich auch 2019 wieder zahlreiche Helfer bei den anstehenden Veranstaltungen und Projekten engagieren.

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