Die Pflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr. Als zulässige Mund-Nase-Bedeckungen gelten:
– selbst genähte einfache Behelfsmasken,
– einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
– oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldstrafen belegt werden können.

Auch bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ist ab 27. April ein solcher Mundschutz zu tragen.

Wirtschaftsförderung und Werbe- und Stadtgemeinschaft haben auf der Seite www.schwabach-bringts.de eine Rubrik „Masken kaufen“ eingerichtet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, wo in Schwabach Mundschutz verkauft wird. Einzelhändler, Nähgruppen sowie Bürgerinnen und Bürger, die selbst Mundschutz anbieten, können sich dort eintragen lassen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zu den Alltagsmasken – YouTube Video