11.01.2021 – Defibrillator am Feuerwehrhaus

11.01.2021 – Defibrillator am Feuerwehrhaus

Ein lang ersehnter Gedanke konnte endlich verwirklicht werden.

11.01.2021 Defibrillator Dietersdorf (RS)

In Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Dietersdorf und des Dietersdorfer Gewerbes wurde am Feuerwehrhaus in der Ortsmitte ein Defibrillator installiert. Die Freiwillige Feuerwehr wird, wenn es wieder möglich ist Anwendungskurse für die Bevölkerung durchführen.

Die Anschaffungskosten übernahm das Dietersdorfer Gewerbe

Ein Anwendungsvideo finden Sie auf YouTube unter: https://youtu.be/OkG99yQ-Nvk oder nach “Zoll AED 2” suchen.

„Dietersdorf eine starke Gemeinschaft“

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

01.01.2021 – Ein frohes neues Jahr 2021

Wir wünschen ein gutes neues Jahr. Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021. (RPS)

Wir wünschen ein frohes neues Jahr – Gesundheit, Glück und Erfolg für 2021.

Danke an alle ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer und Sponsoren für ihr Engagement im vergangenen Jahr.

Nur gemeinsam kommen wir durch diese schwere Zeit.

Bleibt gesund!

 

20.06.2020 – Verkehrsberuhigung Dietersdorf

20.06.2020 – Verkehrsberuhigung Dietersdorf

Bei der Geschwindigkeitsmessung gerade bei der Ortseinfahrt von Wolkersdorf kommend, hat die Stadt Schwabach leider deutlich erhöhte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Jetzt wurden Baken aufgestellt um dem entgegenzuwirken. In diesem Bereich an der Einmündung zum Heroldsberg befindet sich auch die Haltestelle für den Schulbus. Gerade zum Schutz unserer Kinder hoffen wir, dass diese Maßnahme auch bei den unvernünftigen Autofahrern Wirkung zeigt.

05.06.2020 – Verschmutzung Festplatz und Dorfweiher

05.06.2020 – Verschmutzung Festplatz und Dorfweiher

Hallo zusammen,

heute wende ich mich mit einer großen Bitte an euch alle!

Wenn möglich, passt bitte verstärkt auf, wer im Moment sein Unwesen auf unserem Festplatz treibt!  Die Verunreinigungen und Sachbeschädigungen nehmen verstärkt zu!

Nachdem wir vor zweieinhalb Wochen einen Arbeitsdienst mit Platzsäuberung geleistet haben, mussten wir die Woche danach feststellen, dass wieder alles versaut war! Die Verunreinigungen wurden anschließend von unsrer Seite wieder entfernt. Diese Woche ist wieder alles verschmutzt, im Weiher schwimmen Glasflaschen usw. Das Rohr des Wasserzulaufes der Zwiesel wurde mutwillig verstopft, so dass sich die neue Pumpe gefressen hat und ausgetauscht werden muss. Die Kosten hierfür sind ca. 120 € .

Der Platz wird von vielen Personen jeder Altersgruppen gut angenommen, was uns sehr freut. Für die, die das schöne Ambiente und das Spieleangebot zu schätzen wissen, halten wir die Anlage gerne in Schuss.

Es geht hier nicht um Kleinigkeiten, sondern um teilweise mutwillige Zerstörung.

Denen, die keine Grenzen kennen, muss das Handwerk gelegt werden!!!

Beste Grüße

Reinhold Schleier

23.05.2020 – Arbeitsdienst der Interessensgemeinschaft 2020

23.05.2020 – Arbeitsdienst der Interessensgemeinschaft 2020

Die Interessensgemeinschaft Dietersdorf war wieder aktiv und hat den Dorfweiher und den Festplatz wieder hübsch gemacht.

Mit dem Beginn der Spielplatz Modernisierung wurde zunächst der Kleinkindbereich gestaltet. Dabei musste aber die alte steinerne Tischtennisplatte weichen. Im Zuge des Arbeitsdienstes am Festplatz hat diese aber wieder einen neuen Platz gefunden.

Der Dank geht an alle freiwilligen Helfer für ihren Einsatz und das schöne Ergebnis.

08.05.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Ab 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist ab 8. Mai erlaubt, neben Angehörigen eines weiteren Haushalts auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (die nicht im eigenen Haushalt leben), auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Unterricht an Schulen

Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.
Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:

  • Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
  • Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
    Grundschule: 1. Klasse;
    Mittelschule: 5. Klasse;
    Realschule: 5. und 6. Klasse;
    Gymnasium: 5. und 6. Klasse;

Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

Kindertagesbetreuung

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden.
In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

  • Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
  • Öffnung von Waldkindergärten
  • Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
  • Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
  • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
  • Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.
Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw.

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

  • Einschränkung von Öffnungszeiten,
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
  • Begrenzung von Gästezahlen,
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)

umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
– keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
– Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
– Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.

Sport

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.
Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Gottesdienste

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.
Versammlungen

sind seit 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

 

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

06.05.2020 – Informationen der Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.

06.05.2020 – Informationen der Interessensgemeinschaft Dietersdorf e.V.

An alle Vereinsmitglieder

Servus zusammen,
da durch die momentanen Beeinträchtigungen ein Dorfleben in gewohntem Maße leider nicht stattfinden kann, will ich mich auf diesem Weg an euch wenden und über ein paar Dinge informieren. Obwohl ja fast alles zum Erliegen kam, ist doch einiges geschehen.

Zuerst ein paar traurige Meldungen:
Gestorben sind unsere Vereinsmitglieder:

Herr Richard Kohlbauer
Frau Gertraud Stollar
Herr Georg Brünner

Unser Mitgefühl gilt den Familien!

Nun zu etwas Erfreulicherem:
Schwabachs neuer Oberbürgermeister ist unser Vereinsmitglied Peter Reiß. Dir lieber Peter, herzliche Glückwünsche zu diesem tollen Erfolg.

Vom scheidenden Oberbürgermeister Matthias Thürauf haben wir uns in angemessener Form verabschiedet und ihm für das gute Miteinander während seiner
Amtszeit gedankt. Soweit es ihm möglich war, haben wir von ihm die größtmögliche Unterstützung erhalten.

Der erste Teil des Spielplatzes ist fertig. Nun sind wir gespannt, wie zügig es weitergeht. Informationen werden nach Rücksprache mit der Stadt Schwabach
weitergegeben.

Wer an den alten Spielgeräten Interesse hat, sollte sich schnellstens bei uns melden. Der Meistbietende bekommt diese dann. Die Spende geht an die IG.

Kirchweih findet heuer leider nicht statt!
Unsere Kirchweihmädels u. -burschen haben sich ein neues Konzept ausgedacht, welches nun in 2021 umgesetzt wird.

Soviel kann ich schon verraten: Es wird toll und passt sehr gut zu Dietersdorf und unserer guten Gemeinschaft!

Heuer im Herbst findet, soweit erlaubt, die Jahreshauptversammlung statt, turnusgemäß mit Neuwahlen.

Zu den Neuwahlen wäre folgendes zu sagen: Die bisherige Vorstandschaft ist bereit, nochmals für vier Jahre weiterzuarbeiten.

Sollte sich jedoch schon jetzt jemand berufen fühlen und gerne ein Amt übernehmen, wäre das für uns eine Bereicherung. Die-/derjenige kann sich gerne bei uns melden.

Ab 2024 brauchen wir eine neue Vorstandschaft!
Wir werden in nächster Zeit die/den Eine(n) oder Andere(n) in dieser Sache ansprechen.
Am besten wären natürlich freiwillige Meldungen!

Aber jetzt noch zu einem Punkt, der uns als Interessensgemeinschaft besonders am Herzen liegt:

Sollte jemand – und gerade in dieser Zeit – Hilfe benötigen, darf er/sie sich gerne bei unserer Vorstandschaft melden. Wir werden versuchen, einen Weg zu finden!

Wir sind der Überzeugung, dass wir diese schwierige Phase gut überstehen und danach gestärkt und neu motiviert in die Zukunft gehen werden!

Auf diesem Wege, bleibt gesund!

Mit den Besten Grüßen
Reinhold Schleier
1. Vorstand

29.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Ladengeschäfte dürfen ab 29. April, unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

  • Buch- und Fahrradläden müssen in Zukunft ebenso die 800 qm-Grenze beachten. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Diese mittlerweile zulässige Möglichkeit wird nunmehr ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen.
  • Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai 2020 wieder öffnen. Ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden. Auch für diese Berufsgruppen gilt künftig insbesondere die Maskenpflicht.

Gottesdienste sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: Im Freien 50. In Gebäuden so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen aufweisen
  • Grundsätzlicher Mindestabstand: Im Freien 1,5 m, in Gebäuden 2 m.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, Ausnahme für liturgisches Sprechen und Predigen.
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften erstellen Infektionsschutzkonzepte.

Versammlungen sind ab 4. Mai unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Maximale Teilnehmerzahl: 50.
  • Nur im Freien und ortsfest, bei grundsätzlichem Mindestabstand von 1,5 m und ohne Verteilung von Flyern etc.
  • Höchstdauer: 60 min.
  • Maximal eine Versammlung je Kalendertag mit gleichem Veranstalter bzw. gleichen Teilnehmern.

Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote, Betriebsverbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

27.04.2020 – Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung ab Montag 27. April

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/stadtverwaltung/oberbuergermeister/97-buergermeister-und-presseamt/98-neues-aus-dem-buergermeister-und-presseamt/8391-mundschutzpflicht-ab-montag-27-april.html

Ab Montag, 27. April, gilt aufgrund der Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen: Das bedeutet, dass in Bussen und Bahnen, an den Haltestellen sowie in Geschäften ein Mundschutz zu tragen ist. Gleiches gilt auch für Taxis und Mietwagen. Taxifahrerinnen und -fahrer können Kundschaft, die keinen Mundschutz tragen will, die Beförderung verweigern. Auch in den Warteschlangen vor den Ständen des Wochenmarkts muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Die Pflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr. Als zulässige Mund-Nase-Bedeckungen gelten:
– selbst genähte einfache Behelfsmasken,
– einfache nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel
– oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Geldstrafen belegt werden können.

Auch bei persönlicher Vorsprache in der Stadtverwaltung ist ab 27. April ein solcher Mundschutz zu tragen.

Wirtschaftsförderung und Werbe- und Stadtgemeinschaft haben auf der Seite www.schwabach-bringts.de eine Rubrik „Masken kaufen“ eingerichtet. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, wo in Schwabach Mundschutz verkauft wird. Einzelhändler, Nähgruppen sowie Bürgerinnen und Bürger, die selbst Mundschutz anbieten, können sich dort eintragen lassen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zu den Alltagsmasken – YouTube Video

16.04.2020 – Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Coronavirus – Information der Stadt Schwabach

Quelle: https://www.schwabach.de//de/coronavirus.html

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
– Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
– Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
– Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
– Gastronomie / Hotellerie / Tourismus: Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

– Gaststätten, Cafés und sonstige Gastronomie bleiben geschlossen.
– Ausnahmen sind Lieferdienste, Drive-In und To-Go-Angebote.
– Menschen in Alten- und Pflegeheimen dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahme: Im Falle von Palliativmaßnahmen
– Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht mehr besucht werden.
– Ausnahmen: Der zweite Elternteil bei der Geburt, im Falle von Palliativmaßnahmen und Kinder auf Kinderstationen.

– Die Lebensmittelversorgung bleibt gewährleistet.
– Sie dürfen Lebensmittel einkaufen gehen.
– Sie dürfen arbeiten gehen, nutzen Sie aber nach Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber Homeoffice.
– Sie dürfen zum Arzt gehen, in dringen Fällen auch zu medizinischen Fällen wie Psycho- und Physiotherapie.
– Sie dürfen spazierengehen, aber nur einzeln oder mit ihren Hausangehörigen oder einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt.
– Verlassen Sie ansonsten Ihre Wohnung/Ihr Haus nicht.
– Feiern Sie keine Partys, laden Sie keine anderen Personen ein.

So können wir alle zusammenhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen! Bleiben Sie zuhause!

Die oberste bayerische Gesundheitsbehörde (Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) und ihre Fachbehörde (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) beobachten die Entwicklung, insbesondere auch die Lage in Italien sehr genau. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und anderen Bundesländern. Koordiniert wird die Beobachtung der Lage in Deutschland durch das Robert Koch-Institut (RKI).

Aktuelle Einschätzung und Informationen des Robert Koch-Instituts

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Wer nach Aufenthalt in einem Risikogebiet (hohe Anzahl an Fällen) oder Verbreitungsgebiet (Gebiet, in dem Infektionen vorkommen) Krankheitssymptome zeigt oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet sich bitte unbedingt telefonisch bei der Hausarztpraxis oder den Hilfs- und Notdiensten und kommt nicht unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme. So werden Ansteckungen vermieden. Am Telefon informiert das Fachpersonal über das weitere Vorgehen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Kontakt Gesundheitsamt Roth-Schwabach 09171 81-1601
  • Hotline Coronavirus Bayern: 09131 6808-5101

FAQ zum Coronavirus

Wichtige Hinweise für Rückkehrer aus Italien oder China

Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Gebieten, in denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, gelten die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Robert Koch-Instituts (RKI).

Bei Symptomen nach Aufenthalt in Risiko- oder Verteilungsgebiet

Für Einreisende aus Risikogebieten (Gebiete mit hoher Zahl an Fällen) oder Verbreitungsgebieten (Gebiete mit nachgewiesenen Infektionen), die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall bekommen gilt:

  • Rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kommen Sie auf keinen Fall unangemeldet in die Praxis oder Notaufnahme.
  • Vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Infektionsschutz.
  • Kinder, die Krankheitssymptome zeigen, dürfen Kitas und schulische Einrichtungen nicht mehr besuchen. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen (Quelle u.a.: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) .
Ohne Symptome

Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und sich nicht krank fühlen, vermeiden Sie trotzdem unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und beachten Sie die Hygienetipps zum Desinfektionsschutz. Beim Auftreten von Symptomen rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an.

Nach Kontakt mit Infizierten

Bitte umgehend telefonisch beim Gesundheitsamt melden – unabhängig davon, ob Sie sich krank fühlen oder nicht. Außerhalb der Geschäftszeiten bitte die 116 117 (kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) wählen oder bei der bayerischen Corona-Hotline melden: 09131 6808-5101.

Risiko- und Verbreitungsgebiete

Die Risikogebiete (hohe Anzahl von Infektionen) erfasst das Robert-Koch-Institut.

Verbreitungsgebiete: Alle Fälle weltweit erfasst die Weltgesundheitsorganisation.

Mehrsprachige Infos – vom Bundesministerium für Gesundheit und RKI

Wenn Sie nicht in einem der Risiko- oder Verteilungsgebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Falls Sie Erkältungs- oder Grippesymptome entwickeln, gehen Sie bitte wie üblich vor. Das heißt: Melden Sie sich bitte frühzeitig krank und schicken Sie Ihr krankes Kind nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule). Die Hustenetikette sollte beachtet werden (Husten oder Niesen in Ellenbeuge oder ins Taschentuch).

Wie kann ich mich und andere schützen?

  • Hygiene: Niesen und Husten in die Ellenbeuge, ausreichender Abstand zu Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, regelmäßiges Händewaschen. Weitere Infos und Anleitungen zum richtigen Händewaschen finden Sie auf der Seite der Stadt Augsburg.
  • Veranstaltungen: Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät aktuell allen, die an akuten Erkrankungen leiden, zuhause zu bleiben – um sich selbst zu schonen und um andere vor Ansteckung zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch angesichts der aktuellen Grippewelle sinnvoll. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Augsburg vor allem Risikogruppen wie chronisch Kranken oder älteren Personen, Menschenansammlungen zu meiden, um sich vor Infektionen wie der Grippe und ggf. vor dem Coronavirus zu schützen. Auch wenn Sie nicht erkrankt sind und keiner Risikogruppe angehören, ist es sinnvoll, dass Sie selbst überlegen und für sich entscheiden, ob Ihnen die Teilnahme an für Sie nicht verpflichtenden Veranstaltungen wichtig oder verzichtbar ist.
  • Reisen: Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts und den Handzettel für Italienreisende (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).

28.03.2020 – Hilfe für Wärmestube Nürnberg

28.03.2020 – Hilfe für Wärmestube Nürnberg

Hallo,

Ich sammle gerade über den Kirchenvorstand Lebensmittel-Frischhaltedosen mit Deckel (Tupper, Tupperähnlich, Gummibärchendosen, etc.) für die Wärmestube Nürnberg weil die vielen Gästen das Essen dort gerade mitgeben müssen da auch nicht viele gleichzeitig sich drinnen aufhalten dürfen. Ebenfalls benötigen sie Tütensuppen, Nudeln, Reis und auch Sachen die man kalt essen kann (Bifi, Erdnüsse, Müsliriegel, etc.).

Dafür steht (NUR!) bis Montag Abend unter unserem Carport vor der Garage eine Klappbox mit Schild. – Am Dienstag früh fahre ich nach Nürnberg rein und liefere es ab. Eine Box ist schon voll.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

 

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